Wie einige Länder südlich der Sahara steht auch die Elfenbeinküste vor Herausforderungen im Bereich der medizinischen Infrastruktur, der Ausstattung und des qualifizierten Gesundheitspersonals. Für eine angemessene medizinische Versorgung ist es häufig erforderlich, in die Hauptstadt Abidjan zu reisen oder eventuell die Landesgrenze zu überqueren, um sich in einem Nachbarland behandeln zu lassen. In manchen Fällen wird auch eine medizinische Rückführung in das Heimatland empfohlen.
Solche Notfallsituationen machen den Abschluss einer internationalen Krankenversicherung für die Elfenbeinküste unerlässlich.
Das Krankenversicherungssystem der Elfenbeinküste
Seit dem 1. Oktober 2019 verfügt die Elfenbeinküste über eine allgemeine Krankenversicherung (Couverture Maladie Universelle – CMU), die allen Einwohnern Zugang zur medizinischen Versorgung ermöglicht, sofern sie einen festgelegten Behandlungsweg einhalten:
eine Erstbehandlung in einer zugewiesenen medizinischen Referenzeinrichtung der ersten Versorgungsstufe, die bei der Registrierung ausgewählt wird: städtische oder ländliche Gesundheitszentren, ambulante Einrichtungen oder – falls keine Einrichtung der ersten Versorgungsstufe vorhanden ist – ein Krankenhaus;
Zugang zu medizinischen Einrichtungen der zweiten Versorgungsstufe (regionale oder allgemeine Krankenhäuser) oder der dritten Versorgungsstufe (universitäre oder spezialisierte Krankenhäuser) ausschließlich auf Überweisung durch die zugewiesene Referenzeinrichtung.
Bestimmte Behandlungen können auch außerhalb dieses Behandlungswegs in Anspruch genommen werden, insbesondere gynäkologische, pädiatrische, zahnärztliche oder augenärztliche Leistungen.
Sofern der Behandlungsweg eingehalten wird und die Leistungen in öffentlichen oder vertraglich gebundenen privaten Einrichtungen erbracht werden, übernimmt die CMU 70 % der Behandlungskosten.
Ein Eigenanteil von 30 % verbleibt somit beim Versicherten. Entbindungen und Geburten sind ausnahmsweise vollständig abgedeckt, wobei die Kostenübernahme im privaten Sektor teilweise eingeschränkt sein kann.
Krankenversicherung in der Elfenbeinküste: lokal oder international?
Zur Deckung ihrer Eigenanteile schließen sowohl ivorische Staatsangehörige als auch ausländische Einwohner private Krankenversicherungen ab. Diese lokalen Verträge übernehmen in der Regel den Eigenanteil und erstatten ambulante oder stationäre Behandlungen im nicht vertraglich gebundenen privaten Sektor – häufig jedoch nur teilweise und mit Leistungsobergrenzen.
Im Gegensatz zu internationalen Krankenversicherungen decken lokale Angebote weder medizinische Verlegungen in besser ausgestattete Nachbarländer (z. B. Marokko oder Tunesien) noch eine medizinische Rückführung ab, die bei komplexen oder spezialisierten Behandlungen oft empfohlen wird.
Eine speziell auf Expats zugeschnittene Lösung ermöglicht zudem den Zugang zu medizinischen Telekonsultationen – ein besonders wertvoller Service in einem Land mit teilweise begrenzter medizinischer Infrastruktur.