Glossar der Internationalen Krankenversicherung

Glossar der Internationalen Krankenversicherung

Die von Versicherungen verwendete Terminologie ist häufig technisch. Und internationale Versicherungsgesellschaften verwenden eine eigene Sprache, deren Begriffe den meisten Menschen nicht vertraut sind.

Es folgen einige Definitionen, die Sie kennen sollten und die dazu beitragen, dass Sie eine fundierte Entscheidung bezüglich Ihrer Versicherung treffen können.

ANFORDERUNG EINER VORHERIGEN ZUSTIMMUNG: Ein Formular, das Ihr Arzt vor Beginn einer Behandlung oder eines Verfahrens ausfüllen muss, um unsere vorherige Zustimmung einzuholen. Eine Anforderung einer vorherigen Zustimmung muss ausgefüllt werden, wenn Sie im Begriff sind, ins Krankenhaus eingewiesen zu werden. Dies ermöglicht uns, die gedeckten Krankenhauskosten direkt an das Krankenhaus zu zahlen, sodass Sie die Kosten nicht verauslagen müssen.

AUSGESCHLOSSENES LAND: Infolge von Ereignissen, die in bestimmten Ländern stattfinden, oder aus aufsichtsbehördlichen Gründen ist die Deckung in diesen Ländern oder Regionen von Ländern vom Plan ausgeschlossen. Die vollständige Liste ausgeschlossener Länder kann hier eingesehen werden. Bezüglich der Liste ausgeschlossener Länder sind Änderungen vorbehalten.

AUSSCHLÜSSE: Alles, was durch Ihre Versicherungspolice nicht gedeckt ist. Alle Deckungen beinhalten Ausschlüsse.

HERKUNFTSLAND: Wohnsitzland des Versicherten vor seinem Arbeitseinsatz im Ausland oder das Land, dessen Staatsbürger er ist und das sich vom Land seines Arbeitseinsatzes unterscheidet.

KOSTEN: Gesamtbetrag der Ihnen berechneten Heilbehandlungskosten.

KRANKENVOLLVERSICHERUNG: Eine Versicherung, die Ihnen Versicherungsschutz bietet, sobald Ihnen Kosten entstehen. Ihr Erstattungsverfahren wird dadurch beschleunigt und vereinfacht.

LAND, DESSEN STAATSBÜRGER MAN IST: Land, das in Ihrem Reisepass oder in einem anderen offiziellen Ausweisdokument unter der Überschrift „Nationalität“ aufgeführt ist.

LAND, FÜR DAS DIE DECKUNG GILT: Land oder Länder, das bzw. die auf Ihrem Versicherungsschein als das Zielland und das Land, für das die Deckung gilt, aufgeführt ist bzw. sind.

PRÄMIE: Auch als „Versicherungsprämie“ bezeichnet. Dies ist der Betrag, den der Versicherte zahlt, damit ihm der Versicherungsschutz gewährt wird, den APRIL International oder eine andere Versicherungsgesellschaft bereitstellt. Es kann sich um eine monatliche, vierteljährliche oder jährliche Prämie handeln. Die Höhe der Versicherungsprämie ist von vielen Kriterien abhängig, einschließlich der Art der Deckung, der geografischen Region, Ihres Profils (Alter, Geschlecht etc.) usw.

SELBSTBEHALT: Festbetrag, den Sie selbst zahlen müssen, bevor Ihre Versicherung die übrige medizinische Versorgung übernimmt. Wenn Ihre Versicherung einen jährlichen Selbstbehalt in Höhe von 500 EUR/USD aufweist, bedeutet das, dass Sie im Fall eines Krankenhausaufenthalts für die ersten 500 EUR/USD selbst zuständig sind; danach deckt APRIL International die übrigen Kosten der Rechnung. Gilt der Selbstbehalt jährlich, erneuert sich dieser Betrag in jedem Jahr, und Sie sind für alle Kosten bis zur Höhe des Selbstbehalts zuständig. Der Selbstbehalt stellt eine Option dar, die Sie wählen können; damit können Sie Ihre Versicherungsprämie senken.

TAG DES INKRAFTTRETENS: Das Datum, an dem die Versicherung beginnt und das auf Ihrem Antragsformular angegeben ist. Es ist auf Ihrem Versicherungsschein aufgeführt.

VORERKRANKUNGEN: Jede Erkrankung, die diagnostiziert wurde, für die gerade eine Diagnose gestellt wird oder die Symptome aufweist, die Sie erkannt haben oder nach vernünftigen Maßstäben hätten erkennen können, als Sie die Versicherung abgeschlossen haben.

WARTEZEIT: Der Zeitraum, in dem Leistungen noch nicht gültig sind. Er ist häufig an besondere Bedingungen gebunden. Der Anfangspunkt dieses Zeitraums ist der Tag des Inkrafttretens, der auf Ihrem Versicherungsschein angegeben ist. Versicherungspolicen enthalten häufig eine Wartezeit für zahnärztliche Leistungen oder Leistungen für den Mutterschutz. Beispiel: Bei Mutterschutz mit einer Wartezeit von 12 Monaten werden den Mutterschutz betreffende Kosten ab 12 Monaten nach dem Tag des Inkrafttretens Ihrer Versicherung erstattet.