Was sind Wartezeiten und wie funktionieren sie bei einer internationalen Krankenversicherung?
Beim Abschluss einer internationalen Krankenversicherung stehen möglicherweise nicht alle Leistungen sofort zur Verfügung. Für bestimmte medizinische Leistungen kann zunächst eine festgelegte Frist gelten, die als Wartezeit bezeichnet wird.
Die wichtigsten Informationen
Die Wartezeit ist der Zeitraum nach Versicherungsbeginn, in dem bestimmte Leistungen noch nicht in Anspruch genommen werden können.
Ihre Dauer hängt vom Versicherer, vom Tarif und von der Art der Behandlung ab, insbesondere bei Schwangerschaftsleistungen, Zahnbehandlungen und planbaren Eingriffen.
Ein frühzeitiger Versicherungsabschluss und der Nachweis eines gleichwertigen Vorversicherungsschutzes können in bestimmten Fällen dazu beitragen, Wartezeiten zu verkürzen oder aufzuheben.
Was ist eine Wartezeit bei einer internationalen Krankenversicherung?
Eine Wartezeit ist ein vertraglich festgelegter Zeitraum nach Beginn der internationalen Krankenversicherung, in dem für bestimmte Leistungen noch kein Anspruch auf Erstattung besteht.
Der Vertrag ist bereits aktiv und die Beiträge müssen gezahlt werden. Kosten für Leistungen, die einer Wartezeit unterliegen, werden jedoch erst nach Ablauf dieser Frist übernommen.
Die Wartezeit beginnt in der Regel mit dem Datum des Inkraftstretens, das auf der Versicherungsbescheinigung angegeben ist. Dieses Datum kann vom Tag der Antragstellung, der Vertragsunterzeichnung oder der ersten Beitragszahlung abweichen.
Sieht ein Vertrag beispielsweise eine Wartezeit von zwölf Monaten für Schwangerschaftsleistungen vor, können entsprechende Kosten erst nach Ablauf dieser Frist und unter Einhaltung der vertraglichen Bedingungen erstattet werden.
Warum gelten bei einer internationalen Krankenversicherung Wartezeiten?
Wartezeiten helfen Versicherern dabei, vorhersehbare und planbare Gesundheitskosten zu steuern und ein nachhaltiges Gleichgewicht innerhalb der Versichertengemeinschaft zu gewährleisten.
Sie sollen insbesondere verhindern, dass eine Person erst kurz vor einer bereits geplanten medizinischen Behandlung eine Versicherung abschließt, die Kosten geltend macht und den Vertrag unmittelbar danach wieder kündigt.
Diese Wartezeiten betreffen daher hauptsächlich Ausgaben, die vorhersehbar oder planbar sind, im Gegensatz zu unvorhergesehenen Behandlungen aufgrund einer plötzlichen Erkrankung oder eines Unfalls.
Darüber hinaus ermöglichen sie Versicherern, unterschiedliche Leistungsniveaus und Beiträge entsprechend den gewählten Leistungen anzubieten.
Welche Leistungen können einer Wartezeit unterliegen?
Die betroffenen Leistungen unterscheiden sich je nach internationalem Krankenversicherungsvertrag. Innerhalb desselben Vertrags können außerdem unterschiedliche Wartezeiten für verschiedene Leistungsbereiche gelten.
Schwangerschaftsleistungen
Schwangerschaft gehört zu den Leistungen, für die besonders häufig eine Wartezeit vorgesehen ist.
Je nach Vertrag kann sie folgende Leistungen betreffen:
Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft;
Ultraschalluntersuchungen;
reguläre Schwangerschaftsuntersuchungen;
Entbindung;
Schwangerschaftskomplikationen;
Nachsorge;
bestimmte Leistungen für Neugeborene.
Wer während eines Auslandsaufenthalts eine Familie gründen möchte, sollte den Versicherungsschutz daher möglichst frühzeitig abschließen.
Es ist außerdem wichtig zu prüfen, ob die Wartezeit zu Beginn der Schwangerschaft oder zum Zeitpunkt der ersten medizinischen Versorgung bzw. der Entbindung vollständig abgelaufen sein muss.
Zahnbehandlungen
Einige Verträge übernehmen zahnmedizinische Notfallbehandlungen bereits ab Versicherungsbeginn, sehen jedoch Wartezeiten für reguläre, planbare oder kostenintensivere Behandlungen vor.
Dies kann unter anderem folgende Leistungen betreffen:
Kronen;
Brücken;
Implantate;
Zahnersatz;
Kieferorthopädie;
Parodontalbehandlungen.
Zahnbehandlungen, die unmittelbar infolge eines Unfalls notwendig werden, können je nach Vertragsbedingungen anders behandelt werden.
Sehhilfen und augenärztliche Leistungen
Wartezeiten können auch für Brillen, Kontaktlinsen und bestimmte augenärztliche Behandlungen gelten.
Darüber hinaus können diese Leistungen folgenden Einschränkungen unterliegen:
jährlichen Erstattungshöchstgrenzen;
Mindestabständen zwischen zwei Erstattungen;
Selbstbeteiligungen;
Geplante Krankenhausbehandlungen
Notfallbehandlungen im Krankenhaus und medizinische Versorgung nach einem Unfall können ab Versicherungsbeginn gedeckt sein, sofern die vertraglichen Bedingungen erfüllt sind.
Geplante Krankenhausaufenthalte, elektive Eingriffe und nicht dringende Behandlungen können dagegen einer Wartezeit unterliegen oder eine vorherige Kostenübernahmezusage des Versicherers erfordern.
Vorsorgeuntersuchungen und Gesundheitschecks
Gesundheitschecks, Impfungen, Vorsorgeuntersuchungen und Früherkennungsmaßnahmen können sofort oder erst nach Ablauf einer bestimmten Frist verfügbar sein.
Für diese Leistungen können außerdem eigene jährliche Gesamthöchstdeckungssummen oder besondere Voraussetzungen gelten.
Wie lange dauern Wartezeiten bei einer internationalen Krankenversicherung?
Es gibt keine einheitliche Wartezeit, die für alle internationalen Krankenversicherungen gilt.
Je nach Vertrag und betroffener Leistung kann die Wartezeit unterschiedlich sein :
einige Wochen;
mehrere Monate;
ein Jahr oder länger, insbesondere bei Schwangerschaftsleistungen oder Kieferorthopädie.
Die genaue Dauer sollte immer in den folgenden Unterlagen geprüft werden:
Leistungsübersicht;
Allgemeinen Versicherungsbedingungen;
Besonderen Versicherungsbedingungen;
Versicherungsbestätigung.
Eine Wartezeit darf nicht mit einem dauerhaften Leistungsausschluss verwechselt werden.
Nach Ablauf der Wartezeit kann die betreffende Leistung grundsätzlich im Rahmen der vertraglichen Grenzen genutzt werden. Bei einem Ausschluss bleibt eine bestimmte Erkrankung, Behandlung oder Situation dagegen dauerhaft vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Wann beginnt eine Wartezeit?
Die Wartezeit beginnt normalerweise am vereinbarten Versicherungsbeginn, dem Datum des Inkrafttretens.
Beginnt ein Vertrag beispielsweise am 1. Januar und gilt für geplante Zahnbehandlungen eine Wartezeit von sechs Monaten, kann die entsprechende Leistung je nach Vertragsbedingungen ab dem 1. Juli verfügbar sein.
Der Tag der Antragstellung und der Versicherungsbeginn sind nicht immer identisch. Wird der Antrag im November gestellt, während der Versicherungsschutz erst im Januar beginnt, läuft die Wartezeit daher nicht zwingend bereits ab November.
Gelten Wartezeiten auch für medizinische Notfälle?
Unfälle und bestimmte medizinische Notfälle sind häufig bereits ab Versicherungsbeginn gedeckt, vorbehaltlich der vertraglichen Grenzen, Bedingungen und Ausschlüsse.
Als Notfall gilt in der Regel eine plötzlich auftretende und unvorhersehbare gesundheitliche Situation, die eine rasche medizinische Behandlung erfordert.
Eine bereits vor Vertragsbeginn geplante Behandlung oder eine Behandlung im Zusammenhang mit einer bekannten Vorerkrankung kann jedoch möglicherweise nicht als versicherter Notfall gelten.
Bei einem Krankenhausaufenthalt kann es außerdem erforderlich sein, den Versicherer oder den Assistance-Dienst zu kontaktieren, um eine vorherige Genehmigung oder eine direkte Kostenübernahme zu organisieren.
Kann eine Wartezeit entfallen?
Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Versicherer einer Verkürzung oder Aufhebung einzelner Wartezeiten zustimmen.
Dies kann insbesondere möglich sein, wenn die versicherte Person unmittelbar vor Beginn des neuen Vertrags über einen gleichwertigen Krankenversicherungsschutz verfügte und keine Unterbrechung zwischen den beiden Verträgen bestand.
Der Versicherer kann beispielsweise folgende Unterlagen verlangen:
Nachweis des bisherigen Versicherungsschutzes;
Bestätigung der bisherigen Versicherungszeiten;
Informationen zu den zuvor versicherten Leistungen;
Kündigungs- oder Abmeldebestätigung;
zusätzliche medizinische Angaben.
Die Aufhebung einer Wartezeit erfolgt nicht automatisch. Sie hängt von den Regeln des Versicherers, dem Umfang der vorherigen Absicherung und einer möglichen Unterbrechung des Versicherungsschutzes ab.
Bestimmte Wartezeiten, insbesondere im Bereich Mutterschaft, können trotz lückenloser Vorversicherung weiterhin gelten.
Sind Vorerkrankungen nach Ablauf der Wartezeit versichert?
Wartezeiten und Vorerkrankungen sind zwei unterschiedliche Themen. Wartezeit dürfen nicht mit den Bestimmungen für bereits bestehende Erkrankungen verwechselt werden.
Als Vorerkrankung gilt in der Regel eine Krankheit, ein Symptom, eine Behandlung oder eine medizinische Vorgeschichte, die bereits vor Versicherungsbeginn bestand oder bekannt war.
Nach der medizinischen Risikoprüfung kann eine Vorerkrankung:
zu regulären Bedingungen mitversichert werden;
gegen einen Beitragszuschlag versichert werden;
nur mit bestimmten Einschränkungen versichert werden;
vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden;
zur Ablehnung des Versicherungsantrags führen.
Allein der Ablauf einer Wartezeit führt daher nicht automatisch dazu, dass eine Vorerkrankung versichert wird. Ob entsprechende Behandlungen erstattet werden können, hängt von der Risikoprüfung und den vertraglichen Bedingungen ab.
Was ist der Unterschied zwischen Wartezeit, Selbstbeteiligung und Höchstdeckungssumme ?
Diese Begriffe begrenzen den Versicherungsschutz auf unterschiedliche Weise.
Die Wartezeit ist eine zeitliche Einschränkung. Eine Leistung steht während eines bestimmten Zeitraums nach Versicherungsbeginn noch nicht zur Verfügung.
Die Selbstbeteiligung ist der Betrag, den die versicherte Person selbst tragen muss, bevor oder während der Versicherer erstattungsfähige Kosten übernimmt.
Die Leistungshöchstgrenze bezeichnet den maximalen Betrag, den der Versicherer für eine bestimmte Behandlung oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums erstattet.
Für dieselbe Behandlung können gleichzeitig eine Wartezeit, eine Selbstbeteiligung und eine Erstattungshöchstgrenze gelten.
Wie lässt sich eine Lücke im Versicherungsschutz vermeiden?
Eine internationale Krankenversicherung sollte möglichst vor dem Umzug ins Ausland oder vor dem Ende des bisherigen Vertrags abgeschlossen werden.
Vor der Auswahl eines Tarifs empfiehlt es sich:
das Enddatum der aktuellen Versicherung zu prüfen;
den Beginn des neuen Vertrags so zu wählen, dass keine Versicherungslücke entsteht;
die Wartezeiten für jede einzelne Leistung zu vergleichen;
Nachweise über den bisherigen Versicherungsschutz frühzeitig einzureichen;
absehbare Bedürfnisse wie Schwangerschaft, Zahnbehandlungen oder Sehhilfen zu berücksichtigen;
die Versicherungsbedingungen vor einer kostenintensiven Behandlung zu lesen.
Wurde eine Wartezeit aufgehoben oder angepasst, sollte dies möglichst schriftlich vom Versicherer bestätigt werden.
Wie funktionieren Wartezeiten bei APRIL International?
Bei APRIL International hängen die Bedingungen für die Kostenübernahme und eventuelle Wartezeiten von der gewählten Versicherung, dem Deckungsumfang und den ausgewählten Leistungen ab.
Je nach Tarif kann der Versicherungsschutz unter anderem stationäre Heilbehandlungen, ambulante Versorgung, Notfallbehandlungen, Assistance-Leistungen, Schwangerschaft, Zahnmedizin und Sehhilfen umfassen.
Vor Vertragsabschluss sollten Antragsteller die Leistungsübersicht und die Versicherungsbedingungen prüfen, um mögliche Wartezeiten zu erkennen.
Die Teams von APRIL International können Kundinnen und Kunden dabei unterstützen, den verfügbaren Versicherungsschutz entsprechend dem Zielland, der familiären Situation, den individuellen Gesundheitsbedürfnissen und dem Budget besser zu verstehen.
Nach Versicherungsbeginn erleichtern die digitalen Services von APRIL International sowie die rund um die Uhr verfügbaren Assistance-Teams den Zugang zu Unterstützung und die Verwaltung des Versicherungsschutzes im Ausland.
FAQ: Wartezeiten in der
internationalen Krankenversicherung
Ab wann wird die Wartezeit berechnet?
Ab wann wird die Wartezeit berechnet?
Sie beginnt normalerweise ab dem Datum des Inkrafttretens, welches auf der Versicherungsbescheinigung angegeben ist, und nicht am Tag der Antragstellung oder Vertragsunterzeichnung.
Gelten für alle Leistungen dieselben Wartezeiten?
Gelten für alle Leistungen dieselben Wartezeiten?
Es gibt keine einheitliche durchschnittliche Dauer. Eine Wartezeit kann wenige Wochen, mehrere Monate oder bei bestimmten Leistungen ein Jahr oder länger betragen. Maßgeblich sind immer die Vertragsunterlagen.
Sind medizinische Notfälle während einer Wartezeit versichert?
Sind medizinische Notfälle während einer Wartezeit versichert?
Unerwartete medizinische Notfälle und Unfälle können ab Versicherungsbeginn gedeckt sein, sofern die Vertragsbedingungen erfüllt sind. Geplante Behandlungen oder Leistungen im Zusammenhang mit Vorerkrankungen können ausgeschlossen sein.
Gibt es internationale Krankenversicherungen ohne Wartezeit?
Gibt es internationale Krankenversicherungen ohne Wartezeit?
Bestimmte Tarife oder Leistungen können sofort verfügbar sein. Für Schwangerschaft, umfangreiche Zahnbehandlungen oder Kieferorthopädie kann jedoch weiterhin eine Wartezeit gelten.
Werden Kosten aus der Wartezeit später rückwirkend erstattet?
Werden Kosten aus der Wartezeit später rückwirkend erstattet?
In der Regel nicht. Kosten, die während der Wartezeit entstehen, werden normalerweise auch nach deren Ablauf nicht rückwirkend erstattungsfähig.
Wo sind die Wartezeiten im Versicherungsvertrag zu finden?
Wo sind die Wartezeiten im Versicherungsvertrag zu finden?
Sie stehen üblicherweise in der Leistungsübersicht, den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, den Besonderen Versicherungsbedingungen oder der Versicherungsbestätigung. Bei Unklarheiten sollte eine schriftliche Bestätigung des Versicherers eingeholt werden.