Wie sagt der Volksmund so schön? „Dreimal umgezogen ist wie einmal abgebrannt!“ Jeder, der schon einmal den Wohnort gewechselt hat, weiß, wie viel Aufwand, Zeit und Arbeit damit verbunden ist. Bei einer längerfristigen Entsendung kann es aber sinnvoll sein, sozusagen „mit Sack und Pack“ an die neue Wirkungsstätte zu wechseln. Das hängt natürlich in erster Linie von der Dauer der Entsendung ab, aber auch davon, ob etwa die Familie mitreist.
Organize relocation
Welche Hilfe bietet ein Relocation-Service ?
Der Arbeitgeber sollte den Mitarbeiter bei allen Schritten bestmöglich unterstützen. Um dem Mitarbeiter Zeit und Stress zu ersparen, kann in solchen Fällen ein professioneller Relocation-Service beauftragt werden. Je nach Vertragsgestaltung und Auftragserteilung kümmert dieser sich um alle notwendigen Aktivitäten. Neben der Organisation des Umzugs helfen die Experten auch bei der Suche nach einer Wohnung vor Ort einer geeigneten Schule für die Kinder und übernehmen alle notwendigen Behördengänge. So kann sich der Mitarbeiter von Beginn an um seine neue Aufgabe kümmern.
Es gibt eine größere Anzahl von Umzugsunternehmen, die auch international arbeiten und in vielen Länder eine Niederlassung oder zumindest hilfreiche Kontakte haben.
Bei einem Umzug in ein fernes Land wird der Hausrat in der Regel in einem Container transportiert. Diese werden dann meist per Schiff transportiert. Zwischen der Abholung des Hausrats und der Ankunft am Zielort kann so eine längere Zeit vergehen. Auch Schwierigkeiten mit dem Zoll im Zielland sind nicht immer zu vermeiden. Dann sind die Umzugsgüter ggf. auch für einen gewissen Zeitraum blockiert und für den Mitarbeiter nicht zugänglich. Für die Zwischenzeit sollte daher entsprechend Vorsorge durch Hotelbuchung oder die vorübergehende Beschaffung einer möblierten Wohnung getroffen werden. Diese zeitliche Differenz ist auch wichtig für die Planung, welche Dinge sozusagen „am Mann“ oder „an der Frau“ bleiben und nicht mit dem Container verschickt werden.
Reist man mit seinem ganzen Hausstand in ein anderes Land, sind unbedingt die einschlägigen Zollbestimmungen des Ziellandes zu berücksichtigen. Das gilt im Übrigen auch, wenn man später aus einem Land außerhalb der EU nach Deutschland zurückkehrt. Bei einem Umzug innerhalb der EU werden keine Zölle erhoben. Ggf. können aber bestimmte Güter von der Einfuhr ausgeschlossen sein (z.B. Waffen oder bestimmte Tiere).
Das Umzugsgut muss beim Zoll angemeldet werden. Dazu gehören der übliche Hausrat, private Fahrzeuge und Haushaltsvorräte sowie Haustiere. Gewerblich genutzte Gegenstände gehören in der Regel nicht dazu. Der Wechsel des Wohnsitzes als Grund für die Einfuhr des Umzugsgutes muss nachgewiesen werden.
Je nach Land kann es sein, dass der Reisende nachweisen muss, dass die Waren bereits seit einer bestimmten Zeit in seinem Besitz sind (oft sechs Monate) und von ihm genutzt wurden.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist unter bestimmten Umständen eine Zollbefreiung für das Umzugsgut möglich. Für die Rückkehr gilt das in der Regel, wenn der Wohnsitz für mindestens zwölf Monate außerhalb der EU lag. Ansonsten kann der Zoll eine Sicherheitsleistung verlangen, die ggf. bei einer späteren Ausfuhr der eingeführten Gegenstände wieder erstattet wird.
Informationen zur Rückkehr nach Deutschland finden Sie auf den Seiten der Zollbehörde: Zoll online - Umzug
Da die Regelungen je nach Zielland unterschiedlich sein können, ist eine Anfrage bei der jeweils zuständigen Zollbehörde zu empfehlen.
Übrigens: Auch bei den Fragen zum Zoll können die Relocation-Agenturen oder die Umzugsunternehmen in der Regel behilflich sein.
Da es sich zwar um eine längere, letztlich aber nur um eine vorübergehende Abwesenheit handelt, muss überlegt werden, was für diese Zeit mit der Wohnung oder dem Haus in Deutschland geschehen soll. Dies kann z.B. für die Dauer der Abwesenheit untervermietet werden. Liegt das Objekt nicht im Eigentum des Beschäftigten, muss die Erlaubnis des Vermieters eingeholt werden. Bleibt die Wohnung für die Zeit leer, muss Vorsorge getroffen werden, dass jemand regelmäßig nach dem Rechten schaut und Zugang zur Wohnung hat. Das sollte dem Vermieter, der Verwaltung oder dem Hausmeister mitgeteilt werden. So kann man sich beispielsweise bei einem Rohrbruch oder anderen Eventualitäten das Aufbrechen der Wohnung ersparen.
Wird die Wohnung zwischenzeitlich anderes genutzt, also beispielsweise untervermietet, ist zu überlegen, was passiert, sollte der Auslandsaufenthalt außerplanmäßig vorzeitig beendet werden. Dann muss eine Zwischenlösung gefunden werden, bis die Wohnung wieder frei verfügbar ist.