Eine Entsendung ins Ausland ist in aller Regel vorübergehender Natur. Das bedeutet, dass der Beschäftigte nach Abschluss seines Auftrages im Ausland oder nach Ablauf der vereinbarten Dauer wieder ins Unternehmen zurückkehrt. Das ist der Klassiker – wenn alles gut geht. Es passiert aber eben auch mitunter, dass der Auslandsaufenthalt vorzeitig abgebrochen werden muss. Nur in den seltensten Fällen ist der Grund eine vorzeitige Erledigung der Aufgabe, aber dazu später mehr.
Assignment abroad
Was passiert bei der Rückkehr von der Entsendung?
Leider passiert es in der Praxis immer wieder: Ein Mitarbeiter kommt – planmäßig – von seinem längeren Auslandsaufenthalt zurück und steht plötzlich und unerwartet in der Tür. So wie Weihnachten für viele jedes Jahr wieder überraschend zu kommen scheint. Dabei steht der Termin der Rückkehr in der Regel ja schon vor Beginn der Entsendung fest.
Die „überraschende“ Rückkehr kann ähnliche Folgen haben, wie der erste Arbeitstag eines neuen Mitarbeiters, mit dem niemand gerechnet hat. Oft ist mangelnde Kommunikation der Grund, manchmal aber auch einfach ein fehlendes Interesse an dem Menschen. Wer so (nicht) empfangen wird, fühlt sich schnell ausgegrenzt – und überlegt, ob er im richtigen Unternehmen arbeitet.
Wenn Mitarbeitende nach einer längeren Entsendung kündigen, verliert das Unternehmen wertvolle Erfahrungen und Kenntnisse.
Der vorzeitige Abbruch
Ein nicht unerheblicher Prozentsatz der Entsendungen wird vorzeitig beendet. Gründe dafür gibt es viele. Nicht alle liegen im Einflussbereich des Beschäftigten oder des Unternehmens, beispielsweise Naturkatastrophen, plötzlich auftretende Unruhen, Bürgerkrieg oder andere kriegerische Übergriffe. Dann ist es schon aus Gründen der Fürsorgepflicht notwendig, im Interesse des Beschäftigten die Entsendung abzubrechen. Das gilt noch verstärkt, wenn der Mitarbeiter mitsamt seiner Familie gereist ist.
Auch das Unternehmen kann von sich aus die Entsendung vorzeitig beenden, etwa wenn sich abzeichnet, dass das geplante Ziel und das erwartete Ergebnis nicht erreicht werden können. Das muss nicht in der Verantwortung des Mitarbeiters liegen, es können auch falsche Planungen, unzutreffende Analysen oder eine veränderte Unternehmensstrategie Ursachen sein.
Wichtig: Wenn das der Fall sein sollte, muss das dem Mitarbeiter unbedingt offen kommuniziert werden, so dass er sich nicht selbst fälschlicherweise die Schuld am Scheitern gibt.
Sehr viel häufiger liegen die Gründe allerdings beim entsandten Arbeitnehmer selbst. Sei es, dass dieser mit der Kultur des Gastlandes nicht zurechtkommt, die physischen und psychischen Belastungen unterschätzt hat oder die mitgereiste Familie sich nicht zurechtfindet und deshalb auf einer vorzeitigen Rückkehr besteht.
Der Abschluss einer Entsendevereinbarung ist inzwischen Standard. Darin werden insbesondere die Dauer der Entsendung geregelt, aber auch Kostenregelungen für den dortigen Aufenthalt, für Familienheimflüge oder die mitreisenden Angehörigen getroffen.
Die Übernahme weiterer Kosten wie zusätzliche Versicherungen, Umzugskosten, steuerliche Beratung usw. sollten ebenfalls enthalten sein.
Genauso gehören in eine solche Vereinbarung aber auch Regelungen über die Zeit nach der – planmäßigen – Rückkehr hinein, wie auch für den Fall der Fälle bei einem vorzeitigen Abbruch.
Das Gespräch über eine solche Vereinbarung ist eine gute Gelegenheit, die Möglichkeiten für den weiteren Einsatz nach der Rückkehr abzusprechen, sei es planmäßig oder vorzeitig. Ein Beispiel: Bei einem längeren Aufenthalt bietet es sich vielleicht an, die Wohnung oder das Haus für diese Zeit unterzuvermieten, um Kosten zu sparen. Was passiert dann bei einer vorzeitigen Rückkehr? Wer trägt in welchem Umfang die Kosten für die vorübergehende Unterbringung in einem Hotel oder einer anderen Wohnung?
Alle diese Themen sollten bereits im Vorfeld besprochen und in einer Vereinbarung festgehalten werden. Das erspart spätere Auseinandersetzung und Streitigkeiten.
Peinliche Situationen können vermieden werden, wenn die Rückkehr des Entsandten zu gegebener Zeit noch einmal allen Kollegen (und Vorgesetzten!) bewusst gemacht werden. Bei einer vorzeitigen Rückkehr sollte mit dem Betroffenen eine gemeinsame Sprachregelung gefunden werden, um den Grund für den Abbruch im Unternehmen zu kommunizieren. Auch wenn die Gründe beim Entsandten liegen, sollte durch eine zeitige und wertschätzende Information eine Stigmatisierung ebenso vermieden werden, wie die „Gerüchteküche“.