Ein digitaler Nomade ist jemand, der seinen Lebensunterhalt fast ausschließlich durch ortsunabhängige, digitale Tätigkeiten verdient. Dabei nutzt er moderne Technologien (Laptop, Cloud-Dienste, Smartphone), um von überall aus zu arbeiten – sei es im Café, in einem Co-Working-Space oder am Strand. Dabei wechselt er häufig den Aufenthaltsort und lebt multilokal statt dauerhaft an einem festen Wohnsitz.
Prinzipiell geht beides. Auch ein digitaler Nomade kann als Arbeitnehmer einen festen Arbeitsvertrag mit einem Unternehmen haben. Dann muss der Arbeitgeber natürlich mit der Art der Tätigkeit einverstanden sein. In der Regel wird es sich dann um eine Entsendung handeln.
Häufiger sind digitale Nomaden aber selbstständig tätig und arbeiten für viele Unternehmen einzelne Aufgaben und Aufträge ab.
Das läuft in der Regel über Online-Dienste, auf denen Unternehmen konkrete Aufträge für Freiberufler ausschreiben und Freelancer sich bewerben können. Sie werden meist als “Freelance Marketplaces”, “Gig Platforms” oder “Project Platforms” bezeichnet. Neben den klassischen großen Portalen wie freelancer.com oder upwork gibt es spezielle, kleinere Portale, wie zum Beispiel freelancermap (für die DACH-Region, speziell für IT- und Technikprojekte) oder 99designs (für Designer und Kreative).
Da gilt die Lieblingsauskunft vieler Juristen: „Es kommt darauf an!“ Nämlich auf das Land und die Staatsangehörigkeit des Nomaden. So dürfen sich EU-Bürger in jedem Mitgliedsstaat aufhalten und arbeiten, ohne dass dafür ein Visum oder eine Arbeitserlaubnis nötig wäre.
Außerhalb der EU ist es schon schwieriger. Zwar ist in vielen Ländern eine Einreise – je nach Staatsangehörigkeit – ohne Visum oder mit einem Sofortvisum bei Einreise möglich, aber die Erlaubnis zum Arbeiten ist damit nicht verbunden. Die muss gesondert beantrag werden. Ohne eine solche Erlaubnis darf man auf keinen Fall arbeiten, weder als Arbeitnehmer noch als Selbstständiger. Sonst kann es sehr schnell sehr teuer werden. Wichtig: Sie sollten sich nicht auf Ihr Glück verlassen und meinen, dass die Arbeit am Computer ja von niemandem bemerkt wird. Kommissar Zufall kann überall lauern. Manchmal reicht schon ein unbedachtes Wort, ein missgünstiger Nachbar oder ein mitgehörtes Telefonat, um die Behörden auf den Plan zu rufen.
In einigen Ländern gibt es spezielle Visa für digitale Nomaden, beispielsweise für Thailand oder Costa Rica. Diese sind meist an einen Einkommensnachweis, den Nachweis einer Krankenversicherung oder weitere Bedingungen geknüpft. Auch sind sie befristet (meistens für maximal ein Jahr). Die genauen Anforderungen und Beschränkungen variieren stark. Deshalb bitte unbedingt vorher erkundigen.
Wichtig: Die Erteilung solcher Visa oder auch von klassischen Arbeitsgenehmigungen kann längere Zeit in Anspruch nehmen. Deshalb unbedingt rechtzeitig beantragen!
Die Frage ist schwierig zu beantworten. Das hängt zum Beispiel davon ab, ob Sie einen festen Wohnsitz (z.B. in Deutschland) haben und wie lange Sie sich in dem anderen Staat aufhalten. Ein Aufenthalt von mehr als 183 Tagen pro Jahr kann dazu führen, dass man im Gastland unbeschränkt steuerpflichtig wird. Das ist meist in so genannten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geregelt, auch hier aber immer abhängig von der Frage nach dem festen Wohnsitz. Lassen Sie sich unbedingt steuerlich beraten.
Wenn Sie als Arbeitnehmer arbeiten sollten, ist meist der Arbeitgeber der erste Ansprechpartner, insbesondere, wenn es um die Frage des Lohnsteuerabzugs geht. Als Selbstständiger sind Sie in jedem Fall selbst verantwortlich. Eine vorherige Klärung ist unbedingt notwendig, denn bei einer – tatsächlichen oder vermuteten – Steuerhinterziehung verstehen die Finanzbehörden keinen Spaß.
Nicht zu vergessen: Wenn Sie selbstständig tätig sind, kann auch eine Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) anfallen. Die Umsatzsteuerpflicht entsteht immer dort, wo die Leistung ausgeführt wird. Innerhalb der EU gibt es Vereinfachungsregelungen, allerdings nur für Dienstleistungen an Endverbraucher im EU-Ausland. Daher gilt auch hier: Unbedingt fachkundig beraten lassen!
Auch bei dieser Frage kommt es auf mehrere Faktoren an. Zunächst die Frage nach dem Beschäftigungsort. In der Sozialversicherung gilt das so genannte Territorialprinzip, es gilt also grundsätzlich immer das Recht des Staates, in dem die Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird. Ausnahmen gibt es bei vorübergehenden Entsendungen innerhalb der EU- und EWR-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen), der Schweiz und Großbritannien. Die Möglichkeit einer „Entsendung“ besteht übrigens auch für Selbstständige.
Gilt das Recht des Beschäftigungs- oder Tätigkeitsstaates, sind die Regelungen sehr unterschiedlich. Arbeitnehmer sind in vielen Ländern versicherungspflichtig, die Beiträge werden in der Regel dann über den Arbeitgeber abgeführt. In einigen Staaten sind aber auch Selbstständige versicherungspflichtig. Der Umfang der Versicherungen und die Leistungen sind sehr unterschiedlich. Für die EU-Staaten gibt es ein digitales Verzeichnis über die Struktur, die Versicherungen und deren Leistungen der Sozialversicherung. Die Datenbank heißt MISSOC und ist kostenfrei nutzbar.
Unbedingt empfehlenswert! Selbst wenn Sie weiterhin in Deutschland gesetzlich versichert sein sollten, können Leistungen im Ausland grundsätzlich nicht gewährt werden. Ausnahmen gibt es nur innerhalb der EU- und EWR-Staaten, der Schweiz und Großbritannien. Daneben gibt es einige Länder, mit denen Deutschland ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat. Allerdings ist hier die Krankenversicherung nicht immer Bestandteil der Vereinbarungen. Und: Leistungen werden generell nur nach dem ausländischen Recht geleistet – da gibt es oft hohe Selbstbeteiligungen.
Besser ist also, Sie kümmern sich um eine private Auslandskrankenversicherung. Aber auch dort heißt es aufpassen: Wichtig ist die Möglichkeit, diese Versicherung ohne zeitliche Begrenzung abschließen zu können – das bieten nicht alle Versicherer. Dann ist insbesondere der Service ein wichtiger Faktor. Denn wenn man im Ausland schwer erkranken sollte, ist man auf professionelle Hilfe und Unterstützung angewiesen. Zum Beispiel, den „richtigen“ Arzt zu finden, der möglichst auch noch Deutsch oder zumindest Englisch spricht oder ein Krankenhaus, dessen Standard dem europäischen entspricht. Nicht zu vergessen ein eventuell notwendiger Rücktransport nach Deutschland – auch der muss ggf. organisiert und natürlich auch bezahlt werden.