• Veröffentlicht am 18/06/2025
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Was sollte bei der Gesundheitsvorsorge vor einer Auslandsentsendung beachtet werden?

Bei einer Reise ins Ausland spielt auch immer das Thema Gesundheit eine wichtige Rolle. Ob und in welchem Umfang Vorkehrungen durch den Arbeitgeber zu treffen sind, hängt natürlich von dem Zielland ab. Bei der Verlagerung eines Arbeitsplatzes ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine neue Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Dabei sollten folgende Fragen im Mittelpunkt stehen:         Wie ist der ärztliche Standard im Zielland und insbesondere in der Region, in die der Mitarbeiter entsandt wird? In vielen Ländern gibt es erhebliche Unterschiede, ob man sich in einer größeren Stadt befindet oder in einer eher ländlichen Region. Gibt es dort besondere Gesundheitsrisiken?
In einigen Ländern gibt es Krankheiten und Infektionsrisiken, die hierzulande eher unbekannt sind, beispielsweise Ebola oder Malaria, aber auch Kinderlähmung oder Parasitenbefall. Welche Impfungen sind für die Region empfohlen oder auch verpflichtend?

Was sollte bei der Gesundheitsvorsorge vor einer Auslandsentsendung beachtet werden?

Immer wichtig: Impfungen

Die wichtigsten Impfungen für Fernreisen sind laut Tropeninstitut:

o   Typhus.

o   Hepatits A und Hepatitis B.

o   Tollwut.

o   Japanische Enzephalitis.

o   Gelbfieber.

o   Cholera.

o   Dengue.

Die ständige Impfkommission empfiehlt aktuell Impfungen gegen Cholera, COVID-19 , FSME , Gelbfieber, Hepatitis A und B, Influenza, Japanische Enzephalitis, Meningokokken der Serogruppen ACWY, Poliomyelitis, Tollwut und Typhus. Die jeweils aktuellen Impfempfehlungen finden Sie beim Robert Koch Institut unter.

Wie lange im Voraus muss die jeweilige Impfung erfolgen?


Bei einigen Impfungen dauert es eine gewisse Zeit, bis sie ihre volle Wirkung und damit den notwendigen Schutz entfalten. Diese Zeit muss bei der Vorbereitung einer Reise eingeplant werden. In jedem Fall ist eine Impfberatung bei einem spezialisierten Reisemediziner zu empfehlen. Entsprechend qualifizierte Ärztinnen und Ärzte können Sie auf der Webseite der DTG (Deutsche Gesellschaft für Tropenmedizin, Reisemedizin und Globale Gesundheit) finden

Es gibt auch andere Gefährdungen

Neben notwendigen Impfungen müssen auch andere gesundheitliche Gefährdungen berücksichtigt werden, etwa durch unsauberes Trinkwasser, allgemeine hygienische Mängel im Tätigkeitsstaat, ungewohnte Ernährung usw.

Zum einen sollten die Mitarbeiter entsprechend informiert und sensibilisiert werden, zum anderen müssen ggf. auch besondere Vorkehrungen getroffen werden, also beispielsweise vorbeugend notwendige Medikamente mitzunehmen, wenn diese vielleicht in der Zielregion nicht ohne weiters verfügbar sind.

Die notwendigen Vorbeugemaßnahmen können in der Intensität sehr unterschiedlich sein. Natürlich ist eine Entsendung nach Frankreich oder Dänemark mit sehr geringen Risiken verbunden, ein Aufenthalt in afrikanischen oder südamerikanischen oder asiatischen Ländern bedarf hingegen einer gründlicheren Analyse und Vorbereitung.

Vorher zum Check-Up!

Unbedingt zu empfehlen ist ein ärztlicher Check-Up vor Antritt der Reise. Der Arzt sollte wissen, wohin die Reise geht und wie lange der Aufenthalt dort voraussichtlich dauern wird. Bei einem solchen Check-Up wird insbesondere geprüft, ob und welche gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Risiken bereits bestehen und ob diese für den geplanten Auslandsaufenthalt relevant sind. Unter Umständen können Vorerkrankungen dazu führen, dass der Arzt die Reise nicht befürwortet. Dann sollte stattdessen ein anderer Mitarbeiter ausgewählt werden.

In weniger gravierenden Fällen wird der Arzt, abhängig vom Zielland, Empfehlungen zu besonderem Verhalten, zur Vermeidung zusätzlicher Belastungen usw. geben. Gegebenenfalls erhält der Mitarbeiter vorbeugend Medikamente, um im Falle eines Falles schnell reagieren zu können.

Daneben sollte auch darauf geachtet werden, dass bereits erforderliche Medikamente für schon bestehende chronische Erkrankungen in ausreichender Menge mitgeführt werden. Bei einem längeren Aufenthalt wird das aus verschiedenen Gründen nicht immer möglich sein. Das können Einfuhrbeschränkungen des Ziellandes oder die geringe Haltbarkeitsdauer des Medikamentes sein. Ggf. muss sichergestellt werden, das notwendige Medikamente auch vor Ort beschafft oder bei Bedarf dorthin nachgeschickt werden können.

Die Vorsorgeuntersuchung G35

Im Gegensatz zum „normalen“ Check-Up ist die Vorsorgeuntersuchung G35 vorgeschrieben. Das betrifft nicht nur Berufe in der Entwicklungshilfe, Diplomatie oder im Ingenieurwesen, sondern alle Personen, die in Regionen mit besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen arbeiten. Basis für diese Untersuchung ist die entsprechende Empfehlung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Sie könne dies vollständig nachlesen unter

Die Untersuchung muss vor Antritt der Tätigkeit erfolgen und hat dann zwei Jahre Gültigkeit. Erfolgen mehrfach Reisen in Risikogebiete, muss die Untersuchung nur vor der ersten Reise erfolgen. Auch hier gilt natürlich die Gültigkeitsdauer von zwei Jahren.

Wichtig! Nach der Rückkehr ist eine Nachsorge-Untersuchung vorzunehmen, die spätestens 36 Monate nach der Rückkehr erfolgen muss.

Die Untersuchung ist wichtig, damit insbesondere festgestellt werden kann, ob und welche Erkrankungen bereits vorher bestanden haben und welche durch den Auslandsaufenthalt entstanden sind. Bei der Frage, ob eine Berufskrankheit vorliegt, kann das von entscheidender Bedeutung sein. Diese Untersuchungen dürfen nur Ärzte durchführen, die die Zusatzbezeichnung „Tropenmedizin“ führen.

Wichtig! Die Kosten für die Untersuchung und ggf. notwendige Impfungen müssen vom Unternehmen getragen werden, dass den Mitarbeiter entsendet. Einige gesetzliche Krankenkassen übernehmen allerdings auch die Kosten für die Impfungen, wenn diese beruflich notwendig sind. Am besten vorher bei der Kasse des Mitarbeiters nachfragen.