• Veröffentlicht am 1.3.2023
  • 7min

Bewerbung für ein Studium in Frankreich: Was Sie wissen müssen

In den Jahren 2021 und 2022 befanden sich 302.900 ausländische Studierende in Frankreich. Träumen Sie auch davon, Ihr Studium mit einer Zeit an einer französischen Hochschule abzurunden? Wenn Sie kein EU-Bürger sind, können die Verfahren recht langwierig und kompliziert sein. Gegenwärtig stammt fast die Hälfte der ausländischen Studierenden aus Afrika und nahezu ein Viertel kommt aus dem Mittleren Osten, aus Asien oder aus der Pazifikregion. Informieren Sie sichin Ihrem Heimatland über die Immatrikulationsvorgänge und die Formalitäten nach Ihrer Ankunft, vergessen Sie dabei nicht die Verfahren eines Visumantrags. Bereiten Sie sich auf ein Studium in Frankreich vor!

Bewerbung für ein Studium in Frankreich: Was Sie wissen müssen

Verschiedene Bewerbungsverfahren

Die Verfahren für die Immatrikulation an einer französischen Hochschule unterscheiden sich je nach Ihrer Staatsangehörigkeit, dem Staat, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben, der Art des beabsichtigten Studiums und dem Zeugnis, das Sie von einer weiterführenden Schule erhalten haben.

Das Verfahren „Programme d‘Études en France“, obligatorisch für 33 Länder

In 65 Ländern müssen sich Studienbewerber für eine Hochschule in Frankreich (erstes Studienjahr oder weiterführendes Studium, mit Ausnahme eines Promotionsstudiums) dem Online-Bewerbungsverfahren „Études en France“ unterziehen. Durch die Erstellung Ihrer Online-Studentendatei können Sie von Support und Beratung profitieren, vor der Immatrikulation Anfragen an Hochschulen in Frankreich versenden und bei Bedarf weitere Informationen vorlegen.

Die folgenden Länder fallen unter dieses Programm: Ägypten, Algerien, Argentinien, Aserbaidschan, Äthiopien, Bahrain, Benin, Bolivien, Brasilien, Burkina Faso, Burundi, Chile, China, Dschibuti, Ecuador, Elfenbeinküste, Gabun, Georgien, Ghana, Großbritannien, Guinea, Haiti, Indien, Indonesien, Iran, Israel, Japan, Jordanien, Kambodscha, Kamerun, Kanada, Katar, Kenia, Kolumbien, Komoren, Kongo, Kuwait, Laos, Libanon, Madagaskar, Malaysia, Mali, Marokko, Mauretanien, Mauritius, Mexiko, Nepal, Niger, Nigeria, Peru, Russland, Saudi Arabien, Senegal, Singapur, Südafrika, Taiwan, Thailand, Togo, Tunesien, Türkei, Ukraine, USA, Vietnam, Vereinigte Arabische Emirate. 

Auf Studierende, die sich in Frankreich für ein Promotionsstudium zu bewerben beabsichtigen, findet das Programm „Études en France“ keine Anwendung. Sie müssen mit der Bildungseinrichtung, für die Sie sich interessieren, direkt Kontakt aufnehmen. Sie können die Hochschulen, die Ihrem Forschungsgebiet entsprechen, der Website Campus France entnehmen.

Der vorläufige Antrag auf Zulassung (DAP) für Personen, die keine EU-Bürger sind

Haben Sie Abitur und beabsichtigen Sie, sich für die Kurse des ersten oder zweiten Studienjahres an einer französischen Universität einzuschreiben? Wenn Sie kein Bürger eines Mitgliedstaates des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sind, ist der vorläufige Antrag auf Zulassung obligatorisch (wenn Sie in einem Land leben, das unter das Programm „Études en France“ fällt, wird dieser Antrag über die Website gestellt und muss zum selben Zeitpunkt wie der Visumantrag erfolgen).

Wie muss ich vorgehen?

1. Füllen Sie den Dossier blanc aus.

2. Bringen oder senden Sie Ihren Antrag mit allen geforderten Belegunterlagen zur Abteilung für Kulturelle Dienstleistungen der Französischen Botschaft in Ihrem Land.

3. Legen Sie den Leistungstest für die französische Sprache (TCF) ab.

4. Wenn Ihr Antrag von einer oder mehreren der drei Universitäten, an denen Sie studieren möchten, angenommen wird, müssen Sie Ihre Wahl per Post bestätigen, damit Sie zur Immatrikulation übergehen können.

Haben Sie bereits mehrere Studienjahre an der Hochschule absolviert und beabsichtigen Sie, in Frankreich weiterzustudieren? Um sich in einem zweiten oder dritten Jahr der Licence für einen Master- oder Doktorandenstudiengang zu immatrikulieren, müssen Sie sich direkt an die Universität wenden.

Europäer, Absolventen mit französischem Bachelor-Abschluss und Bewerber für ausgewählte Kurse: Das Verfahren „Parcoursup“

Um in Frankreich zu studieren, müssen Sie auf der Website Admissions Post Bac einen Antrag stellen, wenn:

  • Sie Bürger eines Mitgliedstaates des Europäischen Wirtschaftsraums sind und beabsichtigen, sich für ein erstes Jahr der Licence oder für ein anderes Studienprogramm (BTS- oder DUT-Programm, Fachschulen etc.) zu immatrikulieren,

  • Sie Bürger eines Drittlandes sind und einen französischen oder europäischen Bachelor-Abschluss haben und beabsichtigen, sich für das erste Jahr der Hochschulausbildung zu immatrikulieren,

  • Sie Bürger eines Drittlandes sind, das dem Verfahren „Studium in Frankreich“ unterliegt, und beabsichtigen, sich für einen ausgewählten Kurs außerhalb des Universitätssystems (BTS, CPGE, Schulen etc.) anzumelden,

  • Sie Bürger eines Drittlandes sind, das nicht dem Verfahren „Studium in Frankreich“ unterliegt, und beabsichtigen, sich für einen ausgewählten Kurs innerhalb oder außerhalb des Universitätssystems (IUT, DEUST etc.) anzumelden.

Wie gehe ich vor?

Für die Immatrikulationsverfahren gibt es einen strikter Zeitplan: Verschaffen Sie sich einen Überblick über die verschiedenen Fristen!

1. Erstellen Sie Ihre Online-Studentendatei und stellen Sie den Antrag.

2. Formulieren Sie Ihre „Wünsche“* und erläutern Sie jeweils Ihre Gründe dafür. 

3. Bestätigen Sie Ihre Wünsche.

4. Antworten Sie online auf die Ihnen unterbreiteten Zulassungsangebote.

5. Sobald Sie ein Angebot endgültig angenommen haben, müssen Sie mit der Registrierung bei der Bildungseinrichtung fortfahren.

* Ein „Wunsch“ entspricht der Wahl eines Kurses in einer Bildungseinrichtung, an dem der Student gern teilnehmen würde. Jeder Student kann bis zu 10 Wünsche äußern.

Beschaffung eines Studentenvisums

Sind Sie Bürger eines Mitgliedstaates des Europäischen Wirtschaftsraums? Dann brauchen Sie für ein Studium in Frankreich kein Visum. Staatsbürger aller anderen Länder müssen dagegen ein Visum beantragen. Die meisten Antragsteller fordern ein Visum für einen längerfristigen Aufenthalt mit Aufenthaltsgenehmigung oder VLS-TS (es gibt auch spezielle Visa für Kurzaufenthalte) an, das für ein Jahr gültig ist.

Bevor Sie abreisen

Wenn Sie von dem Verfahren „Studium in Frankreich“ betroffen sind, wird Ihr Visumantrag automatisch an die Konsularbehörden übermittelt. 

In anderen Fällen: 

  • können Sie ein Visum für einen längerfristigen Aufenthalt direkt im Internet auf der Website „France-Visas“ beantragen. 

  • Wenn die Beantragung eines Visums im Internet in Ihrem Land nicht möglich ist, müssen Sie sich an das französische Konsulat an Ihrem Wohnsitz wenden.

Denken Sie auch daran, eine Versicherungslösung für Studenten im Ausland auszuwählen.

Bei der Ankunft in Frankreich

Sie haben endlich Ihr Ziel erreicht! Ihre letzte Aufgabe besteht darin, Ihr Studentenvisum für gültig zu erklären. Dieses Verfahren wird vollständig online erledigt.

Sie werden gebeten, eine Touristenabgabe in Höhe von 50 EUR zu zahlen. Wenn Sie nicht in der Lage sind, online zu bezahlen, können Sie online oder in einem Tabakladen eine elektronische Wertmarke kaufen. Beachten Sie bitte, dass dieses Verfahren zwingend vorgeschrieben ist und innerhalb von drei Monaten nach ihrer Ankunft in Frankreich abgeschlossen sein muss.

Wie gehe ich vor?

1. Nach Ihrer Ankunft in Frankreich senden Sie das Formular der Französischen Einwanderungs- und Integrationsbehörde (per Einschreiben mit Rückschein) sowie eine Kopie der Seiten Ihres Reisepasses, die die Angaben zu Ihrer Person, das Visum und den Stempel, der den Tag Ihrer Einreise nachweist, enthalten, an die Französische Einwanderungs- und Integrationsbehörde.

2. Die Französische Einwanderungs- und Integrationsbehörde sendet Ihnen eine Nachricht mit einem Termin.

3. Schließen Sie die Registrierungsformalitäten der Französischen Einwanderungs- und Integrationsbehörde innerhalb von drei Monaten nach Ihrer Ankunft in Frankreich ab mit einem Arztbesuch oder einer Orientierungssitzung und der Zahlung einer Gebühr von 58 EUR.

4. Die Französische Einwanderungs- und Integrationsbehörde erklärt Ihr VLS-TS-Visum für gültig, indem sie auf Ihrem Reisepass einen Aufkleber anbringt.

Weitere Informationen über die Bewerbung für ein Studium in Frankreich

Informieren Sie sich über das Vorgehen, das für Sie je nach Ihrer individuellen Situation auf Campus France und Parcoursup relevant ist.